1.4.3 Vorschriften fr gefhrliche Gter mit hohem Gefahrenpotenzial

1.4.3.1 Begriffsbestimmung gefhrlicher Gter mit hohem Gefahrenpotenzial

1.4.3.1.1 Gefhrliche Gter mit hohem Gefahrenpotenzial sind solche, bei denen die Mglichkeit eines Missbrauchs zu terroristischen Zwecken und damit die Gefahr schwerwiegender Folgen, wie der Verlust zahlreicher Menschenleben, massive Zerstrungen oder, insbesondere im Fall der Klasse 7, tiefgreifende soziokonomische Vernderungen, besteht.

1.4.3.1.2 Die nachstehende Tabelle 1.4.1 enthlt eine nicht abschlieende Liste gefhrlicher Gter mit hohem Gefahrenpotenzial der verschiedenen Klassen und Unterklassen mit Ausnahme der Klasse 7.

Tabelle 1.4.1 Nicht abschlieende Liste gefhrlicher Gter mit hohem Gefahrenpotenzial

Klasse 1, Unterklasse 1.1  explosive Stoffe und Gegenstnde mit Explosivstoff

Klasse 1, Unterklasse 1.2  explosive Stoffe und Gegenstnde mit Explosivstoff

Klasse 1, Unterklasse 1.3  explosive Stoffe und Gegenstnde mit Explosivstoff, Vertrglichkeitsgruppe C

Klasse 1, Unterklasse 1.4   UN-Nummern 0104, 0237, 0255, 0267, 0289, 0361, 0365, 0366, 0440, 0441, 0455, 0456, 0500, 0512 und 0513

Klasse 1, Unterklasse 1.5  explosive Stoffe und Gegenstnde mit Explosivstoff

Klasse 1, Unterklasse 1.6  explosive Stoffe und Gegenstnde mit Explosivstoff

Klasse 2.1   entzndbare Gase in Mengen von mehr als 3000 Litern in einem Straentankfahrzeug, Eisenbahnkesselwagen oder ortsbeweglichen Tank

Klasse 2.3   giftige Gase

Klasse 3    entzndbare flssige Stoffe der Verpackungsgruppen I und II in Mengen von mehr als 3000 Litern in einem Straentankfahrzeug, Eisenbahnkesselwagen oder ortsbeweglichen Tank

Klasse 3    desensibilisierte explosive flssige Stoffe

Klasse 4.1   desensibilisierte explosive feste Stoffe


Klasse 4.2   Gter der Verpackungsgruppe I in Mengen von mehr als 3000 kg oder 3000 Litern in einem Straentankfahrzeug, Eisenbahnkesselwagen oder ortsbeweglichen Tank oder Schttgutcontainer

Klasse 4.3   Gter der Verpackungsgruppe I in Mengen von mehr als 3000 kg oder 3000 Litern in einem Straentankfahrzeug, Eisenbahnkesselwagen oder ortsbeweglichen Tank oder Schttgutcontainer

Klasse 5.1   entzndend (oxidierend) wirkende flssige Stoffe der Verpackungsgruppe I in Mengen von mehr als 3000 Litern in einem Straentankfahrzeug, Eisenbahnkesselwagen oder ortsbeweglichen Tank

Klasse 5.1   Perchlorate, Ammoniumnitrat, ammoniumnitrathaltige Dngemittel und Ammoniumnitrat-Emulsionen oder -Suspensionen oder -Gele in Mengen von mehr als 3000 kg oder 3000 Litern in einem Straentankfahrzeug, Eisenbahnkesselwagen oder ortsbeweglichen Tank oder Schttgutcontainer

Klasse 6.1   giftige Stoffe der Verpackungsgruppe I

Klasse 6.2   ansteckungsgefhrliche Stoffe der Kategorie A (UN-Nummern 2814 und 2900) und medizinische Abflle der Kategorie A (UN-Nummer 3549)

Klasse 7     radioaktive Stoffe in Mengen von mehr als 3000 A1 (in besonderer Form), bzw. 3000 A2, in Typ B(U)- oder Typ B(M) oderTyp C-Versandstcken

Klasse 8   tzende Stoffe der Verpackungsgruppe I in Mengen von mehr als 3000 kg oder 3000 Litern in einem Straentankfahrzeug, Eisenbahnkesselwagen oder ortsbeweglichen Tank oder Schttgutcontainer


1.4.3.2 Besondere Vorschriften fr die Sicherung gefhrlicher Gter mit hohem Gefahrenpotenzial

1.4.3.2.1 Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf Schiffe und Hafenanlagen (siehe ISPS-Code fr den Plan zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff und den Plan zur Gefahrenabwehr in der Hafenanlage).


1.4.3.2.2 Sicherungsplne

1.4.3.2.2.1
 Versender und andere an der Befrderung gefhrlicher Gter mit hohem Gefahrenpotenzial Beteiligte (siehe 1.4.3.1) sollten einen Sicherungsplan beschlieen, umsetzen und einhalten, der mindestens die in 1.4.3.2.2.2 festgelegten Elemente beinhaltet.

1.4.3.2.2.2 Der Sicherungsplan sollte mindestens die folgenden Elemente beinhalten:

.1 spezifische Zuweisung der Verantwortlichkeiten im Bereich der Sicherung an Personen, welche ber die erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen verfgen und mit den entsprechenden Befugnissen ausgestattet sind;

.2 Aufzeichnungen ber befrderte gefhrliche Gter oder Arten befrderter gefhrlicher Gter;

.3 Untersuchungen derzeitiger Betriebsablufe und Beurteilung von Schwachstellen, ggf. unter Bercksichtigung des Umladens von einem Verkehrstrger auf einen anderen, des zeitweiligen Aufenthalts, des Umschlags und der Distribution;

.4 klare Beschreibung von Manahmen, einschlielich Schulungsmanahmen, Unternehmensgrundstzen (einschlielich der Reaktion auf verschrfte Bedrohungslagen, der berprfung von Mitarbeitern bei Neueinstellung/Zuweisung eines neuen Arbeitsgebiets etc.), Betriebsverfahren (z. B. Auswahl/Nutzung bestimmter Strecken, sofern bekannt, Zugang zu gefhrlichen Gtern whrend des zeitweiligen Aufenthalts, Nhe zu gefhrdeten Infrastruktureinrichtungen etc.) und Ausrstung und Ressourcen, die zur Verminderung von Sicherungsrisiken verwendet werden sollen;

.5 wirksame und aktualisierte Verfahren zur Meldung von und fr das Verhalten bei Bedrohungen, Verletzungen der Sicherung oder damit zusammenhngenden Zwischenfllen;

.6 Verfahren zur Bewertung und Erprobung der Sicherungsplne und Verfahren zur wiederkehrenden berprfung und Aktualisierung der Plne;

.7 Manahmen zur Gewhrleistung der physischen Sicherung der im Sicherungsplan enthaltenen Befrderungsinformation und

.8 Manahmen zur Gewhrleistung, dass die Verbreitung der Befrderungsinformation so weit wie mglich begrenzt wird. (Die nach Kapitel 5.4 dieses Codes erforderliche Bereitstellung von Befrderungsunterlagen wird durch diese Manahme ausgeschlossen).